Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen
(1) KOSTENLOSE DOWNLOADS - Kostenlose Downloads von Beats, die von 'StanTuned (Stane Kasbaum)' produziert wurden, beinhalten keinerlei künstlerische, kommerzielle, gewinnbringende oder gesetzliche Rechte an den Beats. Diese Versionen sind nur für den nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt, d.h. nur für Demonstrationstracks. Es ist erlaubt, Tracks (aufgenommen über kostenlos heruntergeladene Beats) auf Internetseiten wie Reverbnation, Soundcloud, Facebook, Soundclick oder Youtube, etc. hochzuladen. Beim Hochladen oder Präsentieren (nur zu Demonstrationszwecken!) muss immer in schriftlicher Form auf 'StanTuned' (Beispiel: Beat by StanTuned - stantuned.com) hingewiesen werden (z.B. in der Songbeschreibung oder im Songtitel). Es ist möglich, aber nicht verpflichtend, dass in Ihrem Video im Namen meines Content ID Service Werbung angezeigt wird. Wenn Sie dies nicht wünschen, erwerben Sie bitte die entsprechende Lizenz. Wenn Sie Ihren Song auf einem Album veröffentlichen, physische Kopien herstellen oder Ihre Musik in irgendeiner Form verkaufen möchten, müssen Sie mindestens eine Mietlizenz oder eine höhere Lizenz erwerben, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Der Sinn von kostenlosen Downloads ist es, einen Song für sich selbst zu machen, erste Voraufnahmen zu machen und zu sehen, ob der Song gut funktioniert und es sich lohnt, in eine der Lizenzarten zu investieren. Es ist nicht erlaubt, mit kostenlosen Download-Versionen irgendeine Art von Gewinn zu erzielen. Keine DVD-, keine CD-, keine TV-, keine Radiostreams oder Airplay erlaubt! Keine Monetarisierung von Videos oder jeglicher Form von Audio erlaubt. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, Änderungen am Beat vorzunehmen, die verwendeten Tags zu entfernen oder Teile des Beats auszublenden (Beat-Drops). Das Kopieren, Verbreiten, Hochladen oder Rippen von Audiomaterial (z.B. Beat, Tag, Sounds, Instrumente, Drums, etc.) in jeglicher Form, die nicht in dieser Vereinbarung erlaubt ist, ist strengstens verboten und wird zu keiner Zeit toleriert! Durch das Herunterladen eines getaggten Beats werden keine Rechte an diesem Beat für eine zukünftige Lizenzierung erworben. Die Person, die gegen diese Regeln verstößt, wird wahrscheinlich mit einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung konfrontiert.
(2) BASIC LEASING RIGHTS (Standard Lease) (falls zutreffend) - Auch bekannt als nicht-exklusive Rechte, gewährt der Kauf einer Leasing-Lizenz dem Kunden begrenzte künstlerische, kommerzielle und rechtliche Rechte an dem/den entsprechenden Beat(s) für eine einzige profitable/kommerzielle Nutzung (z. B. Album, EP, Single oder Mixtape) auf einem beliebigen physischen oder digitalen Medium wie z. B. CD, DVD, Blu-ray Disc, Kassette, USB-Stick oder digitalen Vertrieb (z. B. iTunes, Google). z.B. Album, EP, Single oder Mixtape) auf einem beliebigen physischen oder digitalen Medium wie CD, DVD, Blu-ray Disc, LP, Kassette, USB-Stick oder digitalem Vertrieb (z.B. itunes, google-play, etc.) mit einer Auflage von bis zu 100 Verkaufseinheiten, alles lizenzfrei. Wenn diese Verkaufszahl erreicht ist und/oder weitere Verkäufe gewünscht werden, müssen weitere Rechte mit einer neuen Verkaufsobergrenze durch eine neue Lizenz oder ein Lizenz-Upgrade erworben werden (falls der Beat noch nicht mit Exklusivrechten verkauft wurde und noch verfügbar ist). Hat der Lizenznehmer die erlaubte Anzahl an Verkäufen und alle anderen Grenzen seines Lizenzvertrages erreicht, können nach Erreichen der Verkaufsobergrenze keine weiteren Verkäufe mehr getätigt werden. Der Lizenznehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, seinen Song von allen Marktplätzen, Shops usw. zu entfernen, um zu verhindern, dass der Song weiterhin verkauft oder monetarisiert wird. Eine Vermietungslizenz (nicht-exklusiv) wird als gemischte, tag-freie WAV- oder MP3-Datei und einem Vertrag/Rechnung geliefert, in dem die Nutzungsrechte und Kaufdetails aufgeführt sind. Ein Beat kann an mehrere Personen gleichzeitig vermietet werden, bis die Exklusivrechte an dem Beat verkauft sind. Sobald ein Beat mit Exklusivrechten verkauft wurde, ist er nicht mehr für jegliche Art von Leasing und Lizenzierung verfügbar. Frühere Leasing-/Nicht-Exklusivrechte, die verkauft wurden, bevor der Beat exklusiv verkauft wurde, sind davon nicht betroffen und bleiben gültig, bis die geltende Verkaufsobergrenze erreicht ist. Die Vermietung eines Beats macht den Lizenznehmer nicht zum alleinigen Besitzer des Beats, noch gibt sie dem Lizenznehmer irgendwelche administrativen Rechte an dem Beat in Bezug auf rechtliche Schritte gegen andere Lizenznehmer oder jeden, der eine der von StanTuned angebotenen Kompositionen ('StanTuned') verwendet. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, mit einer Mietrechtslizenz gewinnbringendes Radio-, Video- oder Fernseh-Airplay zu erhalten oder den Song in kommerziellen/gewinnbringenden Shows aufzuführen. Zu diesem Zweck muss der Lizenznehmer exklusive Rechte an dem Beat oder eine höhere nicht-exklusive Lizenz wie 'Premium Leasing Rights', Professional Leasing Rights' oder 'Unlimited Leasing Rights' besitzen, je nachdem, welche Art der Nutzung er mit dem/den Song(s) über den/die Beat(s) vermarkten und verbreiten möchte. Der Lizenzgeber verbietet ausdrücklich den Weiterverkauf oder jede andere Verbreitung der Kompositionen des Produzenten, entweder in der vorliegenden Form oder in abgewandelter Form. Sie (der Lizenznehmer) dürfen keine Melodien, Instrumente oder Drum-Programmierungen verkaufen, verleihen, vermieten, verleasen, abtreten, remixen, neu arrangieren, entfernen oder die verkauften Produkte oder die entsprechenden Rechte ganz oder teilweise an eine andere Person oder einen Dritten (z. B. ein Plattenlabel, eine andere Produktionsfirma, einen anderen Produzenten, einen anderen Künstler) oder zur Verwendung in einem Konkurrenzprodukt übertragen. Dies gilt nicht für Unternehmen, an denen der Lizenznehmer zu mindestens 50 % beteiligt ist. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Lizenzgeber das Urheberrecht und das Eigentum an der ursprünglichen Instrumentalkomposition zu 100% behält. Der Lizenznehmer darf keine Beat-Kompositionen als Hintergrundelement in TV-, Film- und DVD-/Computerspiel-Projekten verwenden, ohne eine schriftliche Genehmigung und eine separate Lizenzvereinbarung einzuholen. Der Lizenznehmer muss auf allen Produktionen und Produkten den Namen des Produzenten (StanTuned) angeben. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Namen des Produzenten auf allen physischen Medien oder in der Web-Präsentation eines Teils (z.B. Vorhören) oder der Summe der instrumentalen Originalkomposition, die in diesem Vertrag lizenziert wird, anzugeben. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf CD's, CD-Cover, Kassetten, LP's, Karten, etc. (Beispiel Credits: 'Beat prod. by StanTuned' oder 'Music produced by StanTuned (stantuned.com). Alle angezeigten oder herunterladbaren MP3-Dateien müssen den Zusatz "Beat by StanTuned" im Dateinamen enthalten. Darüber hinaus unterliegen die LEASING RECHTE den Eintragungen in den Punkten (8) - (13).
(3) PREMIUM LEASING RIGHTS (Premium Lease) (falls zutreffend) - Gleiche Einschränkungen wie in Punkt (2) LEASING RIGHTS, jedoch mit folgenden Unterschieden: Ein Premium-Leasing wird als gemischte tag-freie WAV-Datei, tag-freie MP3-Datei und die entsprechenden separaten Track-Zeilen im WAV-Format (auch als Tracked Outs bekannt) zusammen mit einem Lizenzvertrag/einer Quittung geliefert, in dem/der die Nutzungsrechte und die Einzelheiten des Erwerbs aufgeführt sind. Anstelle einer erlaubten Auflage von bis zu 250 Verkaufseinheiten für LEASING RIGHTS erlauben Premium-Leasingrechte bis zu 5.000 Gesamtverkaufseinheiten. Neben diesen erlaubten Verkaufseinheiten (physische oder digitale Songverkäufe), die als 1 gewinnbringendes Projekt zählen, darf der Kunde/Lizenznehmer den/die Beat(s) für 1 weiteres gewinnbringendes Projekt nutzen, entweder für öffentliche Auftritte wie gewinnbringende Live-Shows oder für monetarisiertes (gewinnbringendes) Streaming (z.B. Spotify, Deezer, etc.). Der Lizenznehmer darf insgesamt bis zu $1000 durch Live-Shows oder Streaming-Dienste verdienen. Der Lizenznehmer darf die Einnahmen für beide Arten von öffentlichen Auftritten aufteilen. Youtube Monetarisierung ist mit Premium Leasing Rights nicht erlaubt. Um Ihre Songs auf Youtube zu monetarisieren, erwerben Sie bitte mindestens eine "EXTENDED PREMIUM LICENSE" oder höher. Hat der Lizenznehmer das Limit seiner erlaubten Verkaufseinheiten und erlaubten Gesamteinnahmen erreicht und/oder sind weitere Verkäufe erwünscht, müssen weitere Rechte mit einer neuen Verkaufsobergrenze durch eine neue Lizenz oder ein Lizenz-Upgrade erworben werden (wenn der Beat noch nicht mit Exklusivrechten verkauft wurde und noch verfügbar ist). Hat der Lizenznehmer die erlaubte Anzahl an Verkäufen und alle anderen Grenzen seines Lizenzvertrages erreicht, können nach Erreichen der Verkaufsobergrenze keine weiteren Verkäufe mehr getätigt werden. Der Lizenznehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, seinen Song von allen Marktplätzen, Shops etc. zu entfernen, um zu verhindern, dass der Song weiterhin verkauft oder monetarisiert wird. Alle anderen in Punkt (2) LIZENZRECHTE aufgeführten Bedingungen, die in diesem Punkt (3) nicht in geänderter Form oder als Zusatz enthalten sind, gelten als allgemeine nicht-exklusive Rechtebedingungen, die für Premium-Lizenzrechte rechtsgültig und relevant sind. Darüber hinaus unterliegen PREMIUM-LEASINGRECHTE den Eintragungen in den Punkten (8) - (13).
(4) EXTENDED PREMIUM LEASING RIGHTS (Extended Premium Lease) (falls zutreffend) - Gleiche Einschränkungen wie in Punkt (2) LEASING RIGHTS und Punkt (3) PREMIUM LEASING RIGHTS, jedoch mit den folgenden Unterschieden: Professional Leasing Rights werden als gemischte tag-freie WAV-Datei, tag-freie MP3-Datei und die entsprechenden separaten Track-Lines im WAV-Format (auch als Tracked Outs bekannt) zusammen mit einem Lizenzvertrag/einer Quittung geliefert, in dem/der die Nutzungsrechte und die Einzelheiten des Erwerbs aufgeführt sind. Anstelle einer erlaubten Auflage von bis zu 2.500 Verkaufseinheiten für LEASING RIGHTS erlauben die Extended Premium Leasing Rights bis zu 500 Verkaufseinheiten insgesamt. Neben diesen erlaubten Verkaufseinheiten (physische oder digitale Songverkäufe), die als 1 gewinnbringendes Projekt zählen, ist es dem Kunden/Lizenznehmer erlaubt, den/die Beat(s) für 3 weitere gewinnbringende Projekte zu nutzen. Der Lizenznehmer darf die Beat-Komposition(en) in Songs verwenden, die in öffentlichen Auftritten wie z.B. gewinnbringenden Live-Shows und monetarisierten (gewinnbringenden) Videos (z.B. youtube, etc.) verwendet werden, sowie für gewinnbringende TV- und Radio-Airplay oder Video/Audio-Streams wie Spotify/Apple Music, etc. Der Lizenznehmer darf insgesamt bis zu $2000 durch öffentliche Auftritte wie Live-Shows oder monetarisierte Videos verdienen. Der Lizenznehmer kann die Einnahmen für beide Arten von öffentlichen Auftritten aufteilen und selbst entscheiden, wie er sein Gesamteinkommenslimit für die 2 erlaubten Arten von öffentlichen Auftritten verwenden möchte! Wenn der Lizenznehmer beschließt, seinen Song nicht unter Ausnutzung der erlaubten Verkaufseinheiten als 1 gewinnbringendes Projekt zu verkaufen, kann er stattdessen sein erlaubtes Gesamtertragslimit für öffentliche Aufführungen, das in seiner Lizenz definiert ist, verdoppeln (dies ergibt $4000 Gesamtertrag für Extended Premium Leasing Rights durch öffentliche Aufführungen). In diesem Fall verzichtet der Lizenznehmer auf sein Recht, seine Musik als physische oder digitale Kopien (stückbezogen) zu verkaufen. In Bezug auf TV-, Radio-Airplay oder Video-/Audio-Streams darf der Lizenznehmer seinen Song auf insgesamt 2 Sendern auf Rotation spielen lassen, entweder auf Radiosendern, TV-Sendern oder Stream-basierten Diensten wie Spotify oder digitalen Internet-Radiostationen. Der Lizenznehmer darf insgesamt $2000 durch diese erlaubten Rotationen verdienen, zusätzlich zu den erlaubten Umsatzgrenzen für Songverkäufe und/oder öffentliche Auftritte wie Live-Shows oder monetarisierte Videos. Erreicht der Lizenznehmer sein zulässiges Umsatzlimit für Rotationen/Streams, muss er seine Lizenz auf Exklusivrechte hochstufen, sofern diese noch verfügbar sind. Wenn die Exklusivrechte für den/die Beat(s) nicht mehr verfügbar sind, muss der Lizenznehmer weitere Einnahmen an den Lizenzgeber melden (Überschreitung der erlaubten Umsatz-/Ertragsgrenze für Rotationen/Streams) und 50% aller weiteren Einnahmen, die durch Rotationen/Streams erzielt werden, an den Lizenzgeber per Paypal oder Banküberweisung auszahlen, sobald diese auf dem Bank- oder Paypal-Konto des Lizenznehmers gutgeschrieben sind. Der Lizenzgeber behält sich zu diesem Zeitpunkt das exklusive, weltweite und uneingeschränkte Recht vor, die weitere Verbreitung in Form von Rotationen/Streams nach eigenem Ermessen zu untersagen. Sobald der Lizenznehmer die Grenze seiner erlaubten Verkaufseinheiten und erlaubten Gesamteinnahmen erreicht hat und/oder weitere Verkäufe gewünscht werden, müssen weitere Rechte mit einer neuen Verkaufsobergrenze mit einer neuen Lizenz oder einem Lizenz-Upgrade erworben werden (falls der Beat noch nicht mit Exklusivrechten verkauft wurde und noch verfügbar ist). Hat der Lizenznehmer die erlaubte Anzahl an Verkäufen und alle anderen Grenzen seines Lizenzvertrages erreicht, können nach Erreichen der Verkaufsobergrenze keine weiteren Verkäufe mehr getätigt werden. Der Lizenznehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, seinen Song von jeglichen Marktplätzen, Shops, etc. zu entfernen, um zu verhindern, dass der Song weiterhin verkauft oder monetarisiert wird. Alle anderen in Punkt (2) LEASINGRECHTE und Punkt (3) PREMIUM LEASINGRECHTE aufgeführten Bedingungen, die in diesem Punkt (5) nicht in geänderter Form oder als Zusatz enthalten sind, gelten als allgemeine, nicht ausschließliche Rechtebedingungen, die für VERLÄNGERTE PREMIUM LEASINGRECHTE rechtsgültig und relevant sind. EXTENDED PREMIUM LEASING RIGHTS unterliegen darüber hinaus den Eintragungen in den Punkten (8) - (13).
(5) UNLIMITED LEASING RIGHTS (Unlimited Lease) (falls zutreffend) - Gleiche Einschränkungen wie in Punkt (2) LEASING RIGHTS, Punkt (3) PREMIUM LEASING RIGHTS und Punkt (4) EXTENDED PREMIUM LEASING RIGHTS, jedoch mit folgenden Unterschieden: Der Erwerb von unbefristeten Leasingrechten räumt dem Kunden nicht-exklusive künstlerische und kommerzielle Rechte an dem erworbenen Beat ein. Es gibt keine Umsatzbeschränkung (Verdienstgrenze) im Zusammenhang mit unbegrenzten Mietrechten, außer dass die Lizenz 3 Jahre lang gültig ist. Nach Ablauf der Lizenz hat der Lizenznehmer die Möglichkeit, seine Lizenz zu erneuern, indem er eine neue Lizenz für unbegrenzte Mietrechte für weitere 3 Jahre erwirbt, eine andere nicht-exklusive Lizenz (Downgrade) oder ein Upgrade auf exklusive Rechte (falls noch verfügbar). Diese Verlängerungs-, Downgrade- oder Upgrade-Option für den Lizenznehmer bleibt von einem Verkauf der Exklusivrechte unberührt. Ein unbegrenzter Kauf von Leasing-Rechten wird als gemischte tag-freie WAV-Datei, als gemischte MP3-Datei und die entsprechende separate Datei im WAV-Format (auch bekannt als Tracked Outs) zusammen mit einem Lizenzvertrag/einer Quittung geliefert, in dem/der die Nutzungsrechte und die Einzelheiten des Kaufs aufgeführt sind. Der Lizenznehmer darf seinen Song über die Beat-Komposition ohne jegliche Verkaufsbeschränkung oder Verkaufsobergrenze, weltweit und im gesamten Universum, mit einer Kündigungsfrist von 3 Jahren nach Kaufdatum, in jeder kommerziellen/profitablen Form verkaufen und/oder die Rechte an seinem Song über den Beat an eine andere Partei, wie z.B. Plattenfirmen, eine andere Produktionsfirma und einen anderen Künstler, übertragen, jedoch niemals die Rechte an der Beat-Komposition selbst für ein eigenständiges Beat-Kompositionsprodukt. Der Lizenznehmer kann seine Songs in digitaler oder physischer Form, als Singles, EPs, LPs, Soundtracks usw. vertreiben, unbegrenzte Verkäufe pro Einheit generieren oder Auszahlungen (unbegrenzte Einnahmen) über Streaming-Dienste/Plattformen wie Spotify, Deezer, Apple Music und andere erzielen, ohne jegliche Gewinnbegrenzung. Der Lizenznehmer darf die Songs nutzen und unbegrenzte Einnahmen durch Live-Shows, Übertragungen oder andere öffentliche Auftritte wie Live-Shows oder monetarisierte Videos generieren. Darüber hinaus kann der Lizenznehmer unbegrenzte Einnahmen durch Songs über Beat-Kompositionen generieren, die als Hintergrund-Element in TV-, Video-, Film- und DVD-/Computerspiel-Projekten verwendet werden, ohne eine schriftliche Zustimmung und/oder einen anderen Lizenzvertrag einzuholen. Der Lizenzgeber verbietet ausdrücklich den Weiterverkauf oder die anderweitige Verbreitung der Beat-Komposition des Produzenten, entweder in der vorliegenden Form oder in abgewandelter Form zur Verwendung in einem Konkurrenzprodukt, noch kann der Lizenznehmer seine Rechte an der Beat-Komposition an Dritte übertragen, wenn es sich nicht um einen vollständigen Song mit eigenem Gesang oder zumindest Text des Künstlers/Lizenznehmers handelt. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Lizenzgeber das 100%ige Urheberrecht und Eigentum an der ursprünglichen Instrumentalkomposition behält und dass der Lizenznehmer unbegrenzte Verkaufs- und Nutzungsrechte an der/den Beat-Komposition(en) erwirbt, nicht aber das geistige Eigentum selbst. Dies ist notwendig und berechtigt den Lizenzgeber, die administrativen und gesetzlichen Rechte an der Beat-Komposition zu behalten, um nicht-exklusiven Lizenznehmern administrative Führung und Lizenz-Garantien gewährleisten zu können. Der Lizenznehmer muss auf allen Produktionen, Produkten und jeglichem Medium den Namen des Produzenten (StanTuned) oder die Website (https://stantuned.com) angeben. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Namen des Produzenten auf allen physischen Medien oder in der Web-Präsentation eines Teils (z.B. Vorhören) oder der Summe der instrumentalen Originalkomposition, die in diesem Vertrag lizenziert wird, anzugeben. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf CDs, CD-Hüllen, Booklets, Kassetten, LPs, Karten, Hüllen, Boxen usw. (Beispiel Credits: 'Beat prod. by StanTuned (Stane Kasbaum)' oder 'Music or Beat produced by StanTuned (stantuned.com)' ... Musik © 2024 Alle Rechte vorbehalten. Verwendung unter Lizenz. Alle angezeigten oder herunterladbaren Dateien, wie z.B. MP3-Dateien, müssen den Vermerk 'Beat by StanTuned' im Dateinamen enthalten. Darüber hinaus unterliegen die UNBEGRENZTEN VERMIETUNGSRECHTE den Eintragungen in Punkt (8) - Punkt (13).
(6) EXKLUSIVRECHTE (falls zutreffend) - Der Erwerb von Exklusivrechten gewährt dem Kunden alle künstlerischen und kommerziellen Rechte an dem erworbenen Beat. Im Gegensatz zu den "Unlimited Leasing Rights" haben Exklusivrechte kein Verfallsdatum und sind zeitlich unbegrenzt. Darüber hinaus werden Beats, die mit Exklusivrechten erworben wurden, in keinem unserer Stores und Marktplätze mehr zum Verkauf angeboten! (Derzeitige Lizenznehmer mit nicht-exklusiven Rechten können ihre Lizenz weiterhin nutzen und haben die Möglichkeit, ihre nicht-exklusive Lizenz zu erneuern, auf eine höhere nicht-exklusive Lizenz upzugraden oder auf eine niedrigere nicht-exklusive Lizenz downzugraden, ohne dass eine Kündigung möglich ist). Ein Kauf von Exklusivrechten wird in Form einer gemischten tagfreien WAV-Datei, einer gemischten MP3-Datei und der entsprechenden separaten Datei im WAV-Format (auch als Tracked Outs bekannt) zusammen mit einem Lizenzvertrag/einer Quittung geliefert, in dem/der die Nutzungsrechte und die Einzelheiten des Kaufs aufgeführt sind. Der Lizenznehmer darf seinen Song über die Beat-Komposition ohne jegliche Verkaufsbegrenzung oder Verkaufsobergrenze, weltweit und im gesamten Universum, ohne Kündbarkeit, in jeder kommerziellen/profitablen Form verkaufen und/oder die Rechte an seinem Song über den Beat an eine andere Partei, wie z.B. Plattenfirmen, eine andere Produktionsfirma und einen anderen Künstler, übertragen, jedoch niemals die Rechte an der Beat-Komposition selbst für ein eigenständiges Beat-Kompositionsprodukt. Der Lizenznehmer kann den/die Song(s) über die Beat-Kompositionen als Hintergrund-Element in TV-, Video-, Film- und DVD-/Computerspiel-Projekten verwenden, ohne eine schriftliche Zustimmung und/oder eine weitere Lizenzvereinbarung einzuholen. Sobald ein Beat mit Exklusivrechten verkauft wurde, steht er nicht mehr für zukünftige Verkäufe/Lizenzen zur Verfügung. Frühere nicht-exklusive Rechte, die verkauft wurden, bevor der Beat exklusiv verkauft wurde, sind davon nicht betroffen und bleiben gültig, bis die Verkaufsobergrenze erreicht ist. Lizenzinhaber von nicht-exklusiven Rechten können ihre aktuelle nicht-exklusive Lizenz auf eine höhere oder niedrigere nicht-exklusive Lizenz upgraden (falls verfügbar). Es ist daher möglich, dass ein Beat mehrmals vermietet wurde, bevor die Exklusivrechte verkauft werden. Sobald die Exklusivrechte verkauft sind, wird der Beat als "verkauft" markiert und jede mögliche Download- und Lizenzierungsoption wird entfernt. Auf Anfrage kann ein verkaufter Beat von jeder Website und Marketingfläche entfernt werden, auf der er vom Lizenzgeber zum Verkauf angeboten wurde, sofern der Lizenzgeber dem zustimmt. Davon ausgenommen sind Demonstrationsvideos (z.B. Youtube, etc.) oder Demonstrations-Audiomaterial, das in Intros, Animationen oder als Hintergrundmusik verwendet wird. Der Lizenznehmer ist weder berechtigt noch befugt, anderen nicht-exklusiven Lizenznehmern die Nutzung der Beat-Komposition(en) zu kommerziellen/gewinnbringenden Zwecken zu untersagen oder rechtliche Schritte gegen nicht-exklusive Lizenznehmer einzuleiten. Der Lizenzgeber verbietet ausdrücklich den Weiterverkauf oder die anderweitige Verbreitung der Beat-Komposition des Produzenten, entweder in der vorliegenden Form oder in abgewandelter Form zur Verwendung in einem Konkurrenzprodukt, noch kann der Lizenznehmer seine Rechte an der Beat-Komposition an Dritte übertragen, wenn es sich nicht um einen vollständigen Song mit eigenem Gesang oder zumindest Text handelt. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Lizenzgeber das Urheberrecht und das Eigentum an der instrumentalen Originalkomposition zu 100% beibehält und dass der Lizenznehmer exklusive Verkaufs- und Nutzungsrechte an der/den Beat-Komposition(en) erwirbt, nicht aber das geistige Eigentum selbst. Dies ist notwendig und berechtigt den Lizenzgeber, die administrativen und gesetzlichen Rechte an der Beat-Komposition zu behalten, um den nicht-exklusiven Lizenznehmern administrative Führung und Lizenz-Garantien gewährleisten zu können. Der Lizenznehmer muss auf allen Produktionen, Produkten und jeglichen Medien den Namen des Produzenten (StanTuned) angeben. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Namen des Produzenten auf allen physischen Medien oder in der Web-Präsentation eines Teils (z.B. Pre-Listening) oder der Summe der instrumentalen Originalkomposition, die in dieser Vereinbarung lizenziert wird, anzugeben. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf CDs, CD-Hüllen, Booklets, Kassetten, LPs, Karten, Hüllen, Boxen usw. (Beispiel Credits: 'Beat prod. by StanTunedt' oder 'Music or Beat produced by StanTuned (stantuned.com)' ... Musik © 2023 Alle Rechte vorbehalten. Unter Lizenz verwendet. Alle angezeigten oder herunterladbaren Dateien, wie z.B. MP3-Dateien, müssen 'Beat by StanTuned ' im Dateinamen enthalten. Darüber hinaus unterliegen die EXKLUSIVRECHTE den Eintragungen in Punkt (7) - Punkt (13).
(7) CUSTOM BEATS / REMIX PRODUCTION - Da StanTuned (Stane Kasbaum) auch Auftragsproduktionen oder Remix-Produktionen anbietet, werden diese Art von Produktionen ähnlich wie Exklusivrechte behandelt und sind mit den gleichen Rechten und Einschränkungen verbunden, wie sie in Punkt (6) für Exklusivrechtslizenzen definiert und aufgeführt sind, mit den folgenden Ausnahmen/Ergänzungen/Änderungen: Beat-Kompositionen, die als 'Custom Beats' oder 'Custom Production' verkauft werden, wurden noch nie öffentlich ausgestellt, gespielt oder vertrieben und sind ausschließlich für den Kunden/Lizenznehmer erstellt und an diesen verkauft worden, wurden noch nie als nicht-exklusive Rechte an einen Dritten verkauft und werden auch nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten, es sei denn, der Lizenznehmer/Kunde kommt seinen Zahlungs- und Transaktionsverpflichtungen nicht nach. Der Lizenznehmer/Kunde erkennt an, dass StanTuned (Stane Kasbaum) weder verantwortlich noch haftbar ist für rechtliche Probleme, die durch die Verwendung von Material (z.B. Tonaufnahmen, Samples, Loops, etc.) entstehen, das der Kunde/Lizenznehmer auf Wunsch von StanTuned (Stane Kasbaum) verwendet und in die betreffende 'Custom Beat'/'Custom Production' oder 'Remix Production' einbaut. Für eine Auftragsproduktion verlangt StanTuned (Stane Kasbaum) ½ (die Hälfte) des vereinbarten Gesamtbetrages/Preises als Vorauszahlung. Nach Besprechung der Ideen und Wünsche des Kunden/Lizenznehmers für den 'Custom Beat' bzw. die 'Remix-Produktion' erhält der Kunde/Lizenznehmer innerhalb von 72 Arbeitsstunden eine erste Hörprobe der 'Custom Beat'-Tonaufnahme als getaggte Demo-Datei in niedriger Qualität im MP3-Format per E-Mail zugesandt. Nach der Besprechung weiterer Ideen und Änderungswünsche des Kunden/Lizenznehmers wird StanTuned (Stane Kasbaum) so lange an dem Beat arbeiten, bis der Kunde/Lizenznehmer mit dem Ergebnis zufrieden ist. Nach der Fertigstellung und der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung des Kunden/Lizenznehmers (per E-Mail, Telefon, Skype, etc.), erhält der Lizenznehmer/Kunde innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Restzahlung, 2/2 (2. Hälfte), den kompletten, ungetaggten Beat, einschließlich der ausgetrackten Dateien, gemischte WAV-Datei und MP3-Datei + Lizenzvereinbarung/Quittung. Kommt der Kunde/Lizenznehmer seinen Zahlungspflichten, Terminen oder sonstigen Verpflichtungen aus der Transaktion nicht nach, hat StanTuned (Stane Kasbaum) das Recht, den Auftrags-Beat als Produkt/Beat-Komposition zur öffentlichen Lizenzierung, in jeglicher Form, oder für eigene Projekte, nach eigenem Ermessen zu verwenden.Der Kunde/Lizenznehmer erhält dann eine professionelle Miete für den/die betreffenden Beat(s) oder eine niedrigere/höhere nicht-exklusive Lizenz, falls die bereits geleistete(n) Zahlung(en) mindestens den für diese Art von Lizenz erforderlichen Betrag abdecken! Darüber hinaus hat StanTuned (Stane Kasbaum) das ausschließliche und uneingeschränkte Recht, die 'Custom Beat Production' oder 'Remix Production' jederzeit zu stornieren, indem er dem Kunden/Lizenznehmer den Betrag zurückerstattet, den der Kunde/Lizenznehmer für den Beat bezahlt hat. Der Kunde/Lizenznehmer erhält dann eine professionelle Miete oder eine niedrigere/höhere nicht-exklusive Lizenz für den/die betreffenden Beat(s), falls die von ihm bereits geleistete(n) Zahlung(en) mindestens den für diese Art von Lizenz erforderlichen Betrag abdecken! Darüber hinaus unterliegen "Custom Beats" und "Remix-Produktionen" den Eintragungen in Punkt (8) - Punkt (13).
(8) CREDITVEREINBARUNG - Es muss immer der Name "StanTuned (Stane Kasbaum)" in schriftlicher Form angegeben werden, z.B. "Beat by StanTuned". Mit dem Kauf jeglicher Art oder dem Herunterladen von Demo-Beats, getaggten Beats, etc. oder ähnlichen Inhalten erklärt der Kunde, dass er den Produzenten in schriftlicher Form (CD-Cover/Booklet, Song- oder Videobeschreibungen, Youtube-Videos, Dateinamen, Mixtapes, Alben, Singles, Remixe, Social-Network-Seiten wie Facebook, Musikseiten wie Soundcloud, Reverbnation, etc.) Die korrekte Namensnennung erfolgt wie folgt: (Beispiel Credits: 'Beat prod. by StanTuned' oder 'Beat by StanTuned (https://stantuned.com)' ... Musik © 2023 Alle Rechte vorbehalten. Unter Lizenz verwendet. Alle angezeigten oder herunterladbaren Dateien wie mp3s, wav-Dateien usw. müssen 'Beat by StanTuned' im Dateinamen enthalten. Wenn Beat-Komposition(en) und/oder lizenziertes Material voraufgenommene und abgemischte/eingebettete Hook(s) (auch bekannt als Refrain) von einem Künstler (Sänger/Rapper) enthalten, wird der Name des Künstlers aufgeführt und kann in den Dateinamen oder gekauften Artikeln und auf unserer Website gefunden werden. Wenn es Zweifel über den Namen eines Künstlers gibt, sind Sie, der Lizenznehmer oder die Person, die diese Vereinbarung eingeht und an die Bedingungen gebunden ist, dafür verantwortlich, uns für diese Informationen zu kontaktieren. Falls eine Beat-Komposition eine solche Hook(s) enthält, muss der Credit für 'StanTuned (Stane Kasbaum)' auch in schriftlicher Form wie folgt angegeben werden ('Hook by Artistname' oder 'featuring Artistname'). Alle Hooks sind lizenzfrei, da StanTuned (Stane Kasbaum) die vollen kommerziellen/profitablen Rechte daran besitzt. Beats mit Hooks, die als 'instrumentals wth hooks' angezeigt werden, werden wie alle anderen Beat-Kompositionen in Bezug auf Lizenzen und Registrierungen in den AGBs behandelt. Alle Künstler, die auf Beats erscheinen und Hooks performen, wurden im Voraus für ihre Arbeit als 'work for hire' bezahlt und sind rechtlich qualifiziert, diese Vereinbarung ohne weitere(n) Vertrag(e) einzugehen. Es ist keine weitere Lizenzdokumentation durch StanTuned (Stane Kasbaum) zum Nachweis der rechtlichen Korrektheit erforderlich.
(9) ZAHLUNGEN - StanTuned (Stane Kasbaum) akzeptiert PayPal, gängige Kreditkartenzahlungen, Western Union und Banküberweisungen. Alle Zahlungen sind vor der Lieferung des Produktes zu entrichten oder werden im Voraus bezahlt. Dies bedeutet z.B. gleichzeitig, dass Dienstleistungen oder Produkte von StanTuned (Stane Kasbaum) erst nach Erhalt der Zahlung(en) geliefert werden, niemals im Voraus. Zahlungen, die noch ausstehend sind und noch nicht gutgeschrieben wurden, müssen vor der Lieferung erst gutgeschrieben werden! Zahlungspläne für Dienstleistungen und Produkte, können individuell eingerichtet werden. Dazu ist eine mündliche oder schriftliche separate Einzelvereinbarung erforderlich. Zahlungspläne können von 2-6 Zahlungsschritten variieren, wobei mindestens ¼ des Gesamtpreises der Dienstleistung(en)/Produkt(e) im Voraus als Anzahlung zu leisten ist. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Zahlungsplan nicht nachkommt und den Zahlungsplan nicht abschließt oder die vereinbarten Raten und Termine nicht einhält, werden aufgrund des Verwaltungsaufwands und möglicher finanzieller Verluste keine geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Der Beat steht dann wieder zum Verkauf zur Verfügung und der Kunde behält ein professionelles Mietrecht an dem/den betreffenden Beat(s), sofern die von ihm geleistete(n) Zahlung(en) mindestens den für diese Art von Lizenz erforderlichen Betrag abdecken! Beats, die mit Zahlungsplänen bezahlt werden, werden auf umeiner Website und meinem Maketplace mit dem Vermerk 'on hold' versehen und dürfen nicht mehr mit Exklusivrechten verkauft werden, können aber weiterhin an mehrere Kunden gleichzeitig vermietet werden, bis der letzte Zahlungsschritt des Zahlungsplans abgeschlossen und der Gesamtbetrag aller Artikel/Dienstleistungen/Produkte bezahlt ist. Im Falle einer Geldrückerstattung durch eine der Parteien wird der ausgestellte Vertrag ungültig. Zahlungen, die in irgendeiner Form von einer der Parteien einbehalten, zurückerstattet, storniert oder fehlerhaft sind, haben zur Folge, dass der ausgestellte Vertrag/die ausgestellten Verträge/Lizenzvereinbarungen und alle darin gewährten Rechte ungültig und rückgängig gemacht werden.
(10) ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (Shows/Videos/Streams/Radio- und TV-Airplay) - Öffentliche Auftritte sind "Live-Shows", "Live-Video-Streams", "Videos", "Audio-Streams", "Radio-Airplay", "TV-Airplay" und "Filmmusik", entweder als reine Musik (Standalone) oder als Musik in einem Film, Fernseh- oder Videowerbung, Werbespot usw. Nicht gewinnbringende Live-Auftritte oder öffentliche Auftritte (nicht gewinnbringende Live-Shows, nicht gewinnbringende Videostreams, nicht gewinnbringende Audiostreams) sind für jeden Lizenztyp erlaubt, ohne Begrenzung der Anzahl der Auftritte. Gewinnbringende Aufführungen sind nur mit Premium-Leasing-Rechten, erweiterten Premium-Leasing-Rechten, unbegrenzten Leasing-Rechten und/oder Exklusivrechten zulässig. Siehe entsprechende/spezifische Lizenzbeschreibung und -bedingungen. Die einzige Lizenz, die unbegrenzte öffentliche Aufführungen jeglicher Art erlaubt, sind unbegrenzte Leasingrechte und/oder Exklusivrechte. TV- und Radio-Airplay oder Streams sind nur für erweiterte Premium-Leasingrechte, unbegrenzte Leasingrechte und/oder Exklusivrechte erlaubt. Gewinnbringende Live-Auftritte oder monetarisierte Videos sind für jede Lizenz erlaubt, die über die Standard-Leasingrechte hinausgeht (siehe Einschränkungen in den Punkten 2-7). Alle gewinnbringenden öffentlichen Auftritte sowie die erlaubten Verkaufseinheiten, falls für den Lizenztyp zutreffend, sind lizenzgebührenfrei, d.h. der Lizenznehmer behält 100 % der erzielten Einnahmen/Gewinne - Ausnahme: Regeln für Rotationen/Streams wie in Punkt (4) Erweiterte Premium-Leasingrechte definiert.
(11) YOUTUBE VIDEOS (Content ID) - Der Lizenzgeber erhält das uneingeschränkte, weltweite Recht, seine Beat-Kompositionen bei einem Content-ID Programm/Institution wie AdRev, EXMGE etc. zu registrieren (wenn Sie Fragen zu Content ID oder AdRev haben, googeln Sie bitte 'Content ID' und 'AdRev') und die alleinige Verwaltung der Youtube-Rechte über ein solches Content-ID Programm zu übernehmen. Dies ist notwendig und berechtigt den Lizenzgeber, die administrativen und gesetzlichen Rechte an der Beat-Komposition zu behalten, um nicht-exklusiven und exklusiven Lizenzinhabern administrative Führung und Lizenz-Garantien gewährleisten zu können. Der Hauptzweck besteht darin, Leute davon abzuhalten, Beats zu stehlen und sie in Videos zu verwenden/zu vermarkten, ohne eine Lizenz zu besitzen. AdRev/EXMGE scannt Youtube-Videos nach Audiomaterial, das von StanTuned (Stane Kasbaum) produziert wurde, und sendet automatisch eine Copyright-Meldung, die Ihre Videos vorübergehend für die Monetarisierung sperrt. Aber keine Sorge! Dieser Anspruch ist eher eine Benachrichtigung und schadet weder Ihrem Kanal oder Video, noch zwingt er Sie, das/die Video(s) herunterzunehmen. Das Einzige, was er tut, ist, die Monetarisierungsoption vorübergehend zu deaktivieren. Ihr Video wird weiterhin ohne weitere Einschränkungen abgespielt. Jeder, der kostenlose Downloads und gekennzeichnete Demo-Downloads in Videos auf YouTube verwendet, kann diese Copyright-Meldung ignorieren, da sie das Abspielen des Videos nicht stoppt und die Monetarisierung für nicht lizenzierte Beats überhaupt nicht erlaubt ist (wenn eine Monetarisierung gewünscht wird, können Sie eine Premium-Lizenz für Leasing-Rechte oder höher erwerben, wenn der Beat noch verfügbar ist). WICHTIG! - Alle Lizenzinhaber müssen mir den/die Link(s) zu ihrem/ihren Video(s) und die Details zum Kauf schicken, damit ich ihr(e) Video(s) auf die Whitelist setzen und den Copyright-Anspruch innerhalb von 24 Stunden entfernen können - bitte senden Sie Details/Links an: info@stantuned .com mit Ihrem vollständigen Namen, dem Link zu dem/den Video(s) und/oder der für den Kauf verwendeten E-Mail-Adresse. Dies ist die genaue Nachricht, die Sie erhalten könnten: Aufgrund eines Urheberrechtsanspruchs können Sie das folgende YouTube-Video nicht mehr monetarisieren. Es kann zwar weiterhin auf YouTube abgespielt werden, aber der Urheberrechtsinhaber könnte sich dafür entscheiden, Anzeigen zu schalten. Es ist daher möglich, dass Sie eine Urheberrechtsklage auf YouTube-Videos erhalten, auch wenn Sie eine Lizenz besitzen. Bitte befolgen Sie die fettgedruckten Anweisungen, wie oben beschrieben! Die Verwendung eines Content-ID-Programms ist die einzige Möglichkeit, um sicherzustellen, dass nur Personen mit einer entsprechenden Beat-Lizenz ihre Videos rechtmäßig und legal auf YouTube monetarisieren. Außerdem schützt es deine Videos vor betrügerischen Ansprüchen Dritter, die behaupten, die Verwaltungsrechte an den Beats zu besitzen. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie mich jederzeit per E-Mail kontaktieren und wir werden Ihnen innerhalb von 24 Stunden antworten.
(12) LIEFERUNG - Produkte, Dateien und Dokumente werden elektronisch über ein automatisches System geliefert, wenn sie über unseren Instant-Delivery-Shop erworben wurden, und auch manuell innerhalb eines Zeitrahmens von 24 Geschäftsstunden, wenn sie auf andere Weise erworben wurden. Alle Produkte, Dateien und Dokumente werden elektronisch per E-Mail als Download-Links geliefert, die über einen Dateiversanddienst wie sendspace.com gehostet werden; Lizenzvereinbarungen können als angehängte pdf-Datei(en) gesendet werden. Für nicht-exklusive Lizenzen werden keine materiellen/physischen Kopien per Post zugestellt, auf Anfrage sende ich materielle/physische Kopien in Form einer gedruckten Lizenzvereinbarung/Quittung und einer CD/DVD mit den Dateien zu dem/den Produkt(en) per Post, falls es sich um einen exklusiven Rechtekauf oder eine kundenspezifische Beat-Produktion handelt. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam- und Junk-Ordner, wenn Sie meine E-Mail(s) nicht in Ihrem Posteingang finden. Vergewissern Sie sich, dass Sie keine Pop-up-Fenster in Ihrem Browser oder Links in Ihrem E-Mail-Anbieter/Software blockieren. Wenn Links nicht anklickbar sind, kopieren Sie den/die Link(s) und fügen Sie ihn/sie in die Adressleiste Ihres Browsers ein. Sollten Sie Probleme mit Download-Links haben, versuchen Sie es bitte mit einem anderen Browser oder Computer/Gerät. Die meisten Mobiltelefone und Geräte sind nicht in der Lage, Dateien herunterzuladen und zu speichern. Um die Dateien/Dokumente ordnungsgemäß herunterzuladen, verwenden Sie bitte einen Desktop-Computer wie einen PC, Mac, Laptop oder Macbook.
(13) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Die Lizenzvereinbarung(en) müssen nicht von den Kunden/Lizenznehmern unterzeichnet werden und werden automatisch mit dem Kauf (die Zahlung muss vollständig gutgeschrieben sein) und dem Erhalt der gekauften Artikel rechtsgültig und aktiv. Wie auf meiner Website dargestellt, stimmt der Kunde automatisch allen Registrierungen/Inhalten zu, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, und tritt mit dem Kauf in diese Vereinbarung ein. Mit der Zahlung erklärt der Kunde (Lizenznehmer), dass er sich des gesamten in den Geschäftsbedingungen aufgeführten Inhalts bewusst ist, diesen vollständig akzeptiert und zustimmt. Die vollständigen Bedingungen sind auf meiner offiziellen Webseite www.stantuned.com/agbs-und-konditionen und in Form von Schaltflächen auf unserer offiziellen Beatstars-Seite aufgeführt. Sollte sich einer der aufgeführten Punkte ändern, ungültig werden oder angepasst werden, so bleiben alle anderen Punkte der AGBs davon unberührt und weiterhin gültig. Bereits verkaufte Lizenzen und eingeräumte Rechte bleiben von zukünftigen Änderungen der AGBs unberührt. StanTuned (Stane Kasbaum) hat das Recht, aber niemals die Pflicht, Exklusivrechte vom aktuellen Exklusivrechte-Lizenznehmer für einen beliebigen Geldbetrag zurückzukaufen, wenn der Exklusivrechte-Lizenznehmer damit einverstanden ist und seine Exklusivrechte an den Lizenzgeber zurückverkaufen möchte. Interessenten, Kunden/Auftraggeber und Lizenznehmer/Lizenzinhaber haben die volle Verantwortung, die Geschäftsbedingungen vor dem Kauf zu lesen und auf Aktualisierungen und/oder Änderungen der Geschäftsbedingungen auf unserer Website www.stantuned.com und www.stantuned.com/terms-conditions zu achten. StanTuned (Stane Kasbaum) (auch bekannt als 'StanTuned' und 'StanTuned') ist nicht verpflichtet, Änderungen der Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt oder in irgendeiner Form öffentlich anzusprechen. Der Gerichtsstand dieses Unternehmens ist Berlin / Deutschland (Europa). Für alle in dieser schriftlichen Vereinbarung aufgeführten Punkte, deren Einschränkungen und das allgemeine Rechtsverhältnis gilt in jedem Fall deutsches Recht. Enthält ein Beat gesampeltes Material, so ist das Sample-Clearing selbst durch den/die Kunden/Lizenznehmer vorzunehmen, niemals durch StanTuned (Stane Kasbaum). Der/die Kunde(n)/Lizenznehmer versteht/verstehen, dass er/sie für das Clearing aller Samples, die er/sie verwenden möchte, verantwortlich ist/sind und dass der Lizenzgeber nicht für den Missbrauch von gesampeltem Material, das der Lizenznehmer in Verbindung mit der instrumentalen Originalkomposition, die in dieser Vereinbarung lizenziert wird, verwendet, haftbar gemacht werden kann und wird. Der/die Lizenznehmer versteht/verstehen und akzeptiert/akzeptieren, dass er/sie nur für die Produktionsarbeit des Produzenten bezahlt hat/haben. Der Lizenzgeber erhebt keinen Anspruch darauf, irgendwelche Rechte an gesampeltem Material zu haben/zu besitzen. Unter keinen Umständen darf ein Kunde/Lizenznehmer den Beat selbst oder Modifikationen davon weiterverkaufen oder die Rechte an der Beatkomposition in irgendeiner Form an Dritte übertragen, außer in den Fällen, die in den jeweiligen Lizenzbeschreibungen aufgeführt sind (insbesondere Punkt 2-6 und alle anderen Einschränkungen). Rechte, die an einen Kunden vergeben werden, sind nicht übertragbar und nicht erstattungsfähig. Wenn ein Kunde/Lizenznehmer einen anderen oder andere Künstler featurt, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht als Lizenznehmer in seinem Lizenzvertrag aufgeführt sind, sind die vergebenen Rechte an der Beat-Komposition zur Verwendung in dem/den Song(s) des Lizenznehmers/Kunden, der/die den/die betreffenden Künstler featurt, nicht auf andere übertragbar und nicht teilbar, für jede Art von nicht-exklusiver Lizenz(en) und bleiben streng und ausschließlich an den Kunden/Lizenznehmer gebunden. Inhaber von Exklusivlizenzen können die Rechte aufteilen, übertragen oder die Rechte an der Beat-Komposition für die Verwendung ihrer Songs teilen, indem sie eine individuelle schriftliche Vereinbarung aufsetzen, die nach dem alleinigen Ermessen des Lizenzgebers in unterzeichneter Form genehmigt werden muss. Wenn zusätzliche Lizenzvereinbarungen, neue Lizenzvereinbarungen oder Änderungen an (einer) aktuellen Lizenzvereinbarung(en) oder entsprechende Ergänzungen/Anpassungen usw. gewünscht werden, müssen die Lizenzvereinbarung(en) oder der Vertrag/die Verträge diese Bedingungen enthalten und sich auf die in diesen Bedingungen aufgeführten Punkte/Inhalte beziehen, um mit allen erforderlichen und notwendigen Informationen/Registrierungen für jeden Lizenztyp, Garantien und allgemeinen Bedingungen übereinzustimmen. Alle Bestellungen sind endgültig und können ohne Zustimmung des Lizenzgebers nicht nachträglich geändert/geändert/angepasst/erstattet werden. Unabhängig davon, ob Exklusivrechte oder andere Lizenzen an einem Beat verkauft werden, ist StanTuned (Stane Kasbaum) immer berechtigt, diesen Beat für eigene Werbezwecke zu nutzen, ohne Einschränkung, weltweit, ohne Kündbarkeit. Daher dürfen alle exklusiv verkauften Beats auf der Webseite oder auf anderen Webseiten und Marktplätzen, auf denen sie angeboten wurden, verbleiben, wenn der Lizenzgeber dies wünscht. Download- und Lizenz-/Kaufoptionen für exklusiv verkaufte Beats (Exklusivrechte) werden entfernt und der Beat wird als "verkauft" markiert und steht für jede Form der zukünftigen Lizenzierung nicht mehr zur Verfügung, mit Ausnahme von nicht-exklusiven Lizenz-Upgrades wie in Punkt (2) - Punkt (6) für aktive nicht-exklusive Lizenzinhaber definiert. Kunden/Lizenznehmer dürfen die Länge eines Beats, das Mixing/Mastering eines Beats (Verwendung von Effekten, Änderung der Lautstärke/Levels, etc.) und allgemeine Modifikationen, wie z.B. die Struktur der Instrumentierung (separate Tracklines), nach eigenem Ermessen bearbeiten/verändern, solange sie eine Lizenz für den Beat besitzen und die Soundstruktur des Beats selbst nicht so verändern, dass der Beat nicht mehr erkennbar ist (z.B. nur Schlagzeug verwenden oder weniger als 70% der gesamten Sounds/Instrumente verwenden, die in der ursprünglichen Beat-Komposition enthalten sind). Es ist auch nicht gestattet, Teile, Melodien, Instrumente, Sounds, Schlagzeugarrangements usw. der ursprünglichen Instrumentalkomposition für die Verwendung in anderen Kompositionen in einem Konkurrenzprodukt (z. B. Remixe oder gesampelte Musik/Beats) ohne schriftliche Zustimmung und Genehmigung des Lizenzgebers zu verwenden. Remixe, bei denen jegliches Material der Original-Beat-Komposition verwendet wird, oder musikalische Versionen, die die Original-Beat-Komposition abdecken und mit Live-Instrumenten (Orchester, Band usw.) gespielt werden, sind nur Inhabern von Lizenzen für die professionelle Vermietung von Rechten (nicht gewinnbringende Nutzung oder wie in ihren Spezifikationen für öffentliche Aufführungsrechte definiert) oder Inhabern von Exklusivrechten (unbegrenzte gewinnbringende Nutzung) gestattet, in beiden Fällen nur mit schriftlicher Zustimmung oder einer mündlichen Vereinbarung und der Genehmigung des Lizenzgebers. Nach der Auslieferung des Beats ist StanTuned (Stane Kasbaum) von allen weiteren Verantwortlichkeiten und rechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem/den Kunden/Lizenznehmer(n) ungebunden und rechtlich frei. Musikalische Komposition(en)/Beat(s) von StanTuned (Stane Kasbaum) dürfen NICHT ohne seine Erlaubnis und schriftliche Zustimmung auf irgendeine Website, einen Marktplatz hochgeladen oder in irgendeiner Form verbreitet werden. StanTuned (Stane Kasbaum) ist nicht verantwortlich für andere Websites, Marktplätze, Unternehmen oder Personen, die behaupten, seine Beats zu verkaufen und Rechte daran zu besitzen. StanTuned (Stane Kasbaum) ist weder rechtlich verantwortlich noch haftbar für Schäden, finanzielle Verluste oder rechtliche Probleme, die durch jemanden verursacht werden, der die aufgeführten Bedingungen missbraucht, missachtet oder nicht respektiert. Jeder, der diese Bedingungen missbraucht oder gegen sie verstößt oder andere rechtliche Aspekte in Bezug auf StanTuned (Stane Kasbaum) Musik, Inhalte oder physisches und/oder intellektuelles Eigentum verletzt, muss mit einem Gerichtsverfahren und einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen und wird für eine Urheberrechtsverletzung verantwortlich gemacht.
(14) DRUM KITS / SOUNDS - Alle Produkte, die als 'Drum-Kits', 'Drum-Packs', 'Drum-Sounds', 'One-Shots', 'Sounds', 'Sound-Packs', 'Libraries', 'Expansions', 'Plug-Ins' etc. auf meiner Seite verkauft werden, sind lizenzfrei. Das bedeutet, dass Sie die nicht-exklusiven Rechte erwerben, diese frei in jeder Sound-/Audio- und/oder audiovisuellen Produktion zu verwenden, ohne zusätzliche Vergütung an StanTuned (Stane Kasbaum). Sie dürfen die Sounds oder Kits nicht vertreiben, verkaufen, abtreten, lizenzieren oder anderweitig übertragen, es sei denn, sie sind Bestandteil einer Produktion. Sie dürfen die Sounds oder Loops nicht vertreiben, ohne sie in eine Musik- und/oder Gesangsproduktion einzubauen, oder Anleitungen geben, wie man die Sounds oder Loops aus einer Produktion extrahiert. Es gibt keine Rückerstattung für Drum-Kits, falls Sie die Sounds nicht mögen. Alle Drum-Samples wurden professionell bearbeitet. Die Demo-Sounds in dem kleinen Sample-Paket können kostenlos heruntergeladen werden, um die Qualität und das Format der Dateien zu überprüfen und können für jeden Produktionszweck auf jedem Medium verwendet werden. Sie dürfen die kostenlosen Sample-Drum-Sounds nicht weiterverkaufen oder in irgendeiner Form auf irgendeiner Website verbreiten. Sie dürfen die Sounds oder Loops nicht weitergeben, weder im Originalformat noch umformatiert, gefiltert, re-synthetisiert oder anderweitig bearbeitet, um sie als Sounds, Multi-Sounds, Samples, Loops, Multi-Samples in einem Sampler, Sample-Playback-Gerät, einer Website, einem Computer oder anderen Medien zu verwenden.
(15) DATENSCHUTZRICHTLINIE / DIGITALE DOWNLOAD-RICHTLINIE / HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG / MARKEN UND URHEBERRECHTE - Ich gebe Ihre Daten an niemanden außerhalb unseres Unternehmens weiter und Sie werden privat auf einem sicheren Server gespeichert. Ich versende keine Spam-Mails und werde Sie zwei- bis viermal pro Monat mit Informationen überStanTuned kontaktieren. Indem Sie sich in meine Mailingliste eintragen, einen Artikel bei mir kaufen oder Mitglied werden, bestätigen Sie, dass Sie auf meiner Mailingliste stehen und meine Nachrichten und Updates erhalten. Natürlich können Sie meinen Newsletter jederzeit abbestellen, ohne mir eine Nachricht zu schicken. Alle Einkäufe und Geschäftsaktivitäten werden über PayPal und deren sichere Server oder über nationale/internationale Banken oder Institutionen abgewickelt. StanTuned (Stane Kasbaum) sieht, benutzt oder kennt Ihre finanziellen Informationen nicht und ich frage auch nie danach. Ihre Daten bleiben privat, Punkt. Ich bin nicht verantwortlich für Schäden, die durch bösartige Angriffe im Internet entstehen. Alle Artikel, die auf dieser Website und auf Marktplätzen zum Verkauf angeboten werden, sind nur zum digitalen Download bestimmt. Ich liefer Ihnen keine physischen Waren zum Kauf.
Daher sind alle Verkäufe digitaler, herunterladbarer Waren endgültig und ich kann keine Erstattung für etwas anbieten, das ich nicht zurücknehmen kann. In seltenen Fällen von Doppelkäufen oder anderen seltenen Umständen werde ich den von Ihnen gezahlten Betrag durch einen Artikel gleichen oder ähnlichen Wertes ersetzen. Jeder Umstand ist anders und hängt von den Ergebnissen der jeweiligen Situation ab. StanTuned (Stane Kasbaum) und meine TOCHTERGESELLSCHAFTEN, PARTNER, LIZENZGEBER, DIENSTLEISTER UND INHALTSANBIETER SIND NICHT HAFTBAR FÜR JEGLICHE ZUFÄLLIGEN, DIREKTEN, INDIREKTEN, STRAFRECHTLICHEN, TATSÄCHLICHEN, FOLGESCHÄDEN, SPEZIELLEN, EXEMPLARISCHE ODER ANDERE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH VERLUST VON EINNAHMEN ODER EINKOMMEN, SCHMERZEN UND LEIDEN, EMOTIONALEN STÖRUNGEN ODER ÄHNLICHEN SCHÄDEN, SELBST WENN StanTuned (Stane Kasbaum) ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos und urheberrechtlich geschützte Werke, die auf dieser Website erscheinen, sind Eigentum von StanTuned (Stane Kasbaum) oder der Partei, die die Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos und urheberrechtlich geschützten Werke zur Verfügung gestellt hat. StanTuned (Stane Kasbaum) und jede Partei, die Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und urheberrechtlich geschützte Werke zur Verfügung gestellt hat, behalten alle Rechte in Bezug auf ihre jeweiligen Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und urheberrechtlich geschützten Werke, die auf dieser Website erscheinen.
Alle Inhalte dieser Website sind: Kopiergeschützt 2007-2023 StanTuned (Stane Kasbaum). Alle Rechte vorbehalten.
Erklärung der Schlüssel (siehe Begriffe, die unter den obigen Punkten aufgelistet sind, für Details)
Lizenznehmer: auch 'Kunde(n)', 'Auftraggeber', 'Künstler', 'Lizenzinhaber' oder 'Lizenznehmer' genannt, bezeichnet die Person(en), Firma(n), Organisation(en) und Partei(en), die ein Produkt oder eine Lizenz von unserer Website oder unseren Marktplätzen erwirbt/erwerben, die ihm/ihr die Rechte an (einer) von StanTuned (Stane Kasbaum) produzierten Beat-Komposition(en) gewährt
Lizenzgeber: Der Lizenzgeber, auch "der Produzent", "der Komponist" "StanTuned" (Stane Kasbaum), ist der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte und Urheber/Eigentümer des geistigen Eigentums und aller Rechte an der Musik, dem/den Beat(s), der/den Beat-Komposition(en), dem/den Instrumental(en) und der/den Original-Tonaufnahme(n). Der Lizenzgeber verkauft die Rechte an seiner Musik und seinen Produkten und ist der erste Teil in der Kette der Lizenzierung. Der Lizenzgeber hat das weltweite, unbeschränkte Recht, diesen Vertrag abzuschließen und Rechte an seiner Musik und Lizenzen im gesamten Universum zu verkaufen, ohne Kündbarkeit und ohne jegliche Einschränkungen.
Beat-Composition(s): auch bezeichnet als 'Beat(s)', 'Instrumental(s)', 'Komposition(en)', 'Sound-Recording(s)', ist die Instrumentalmusik, die zum Verkauf angeboten wird, oder als Produkt in Form von kommerziellen/profitablen Nutzungs- und Vertriebsrechten verkauft wird, oder frei angeboten, angezeigt, abgespielt, eingebettet, und/oder zum Verkauf oder Download auf unserer Website und jeder anderen hörbaren Weise angeboten wird. Beat-Composition(s) sind instrumentale -Musik, -Tracks, -Kompositionen, -Produktionen und -Musikmaterial, produziert und komponiert von StanTuned" (Stane Kasbaum).
Lizenz(en): auch als "Lizenzvertrag", "Rechtevertrag" oder einfach "Vertrag" bezeichnet, steht für die Art der Rechte, die ein Lizenznehmer durch den Kauf eines oder mehrerer Produkte erhält, die auf meiner/meinen Website(s) und/oder Marktplatz(en) zum Verkauf angeboten werden. Die einzelnen Arten von Lizenzen sind in den Punkten (2) bis (7) genau definiert und unterliegen darüber hinaus den Eintragungen in den Punkten (8) bis (13) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Produkt(e): auch als "Artikel" oder "Ware" bezeichnet, steht für "Lizenz(en)", "Beat-Komposition(en)", "Drum-Kit(s)", "Sound(s)" oder jegliche "Dienstleistung(en)", die auf meiner/meinen Website(s) und/oder Marktplatz(en) zum Verkauf oder kostenlosen Download angeboten werden
Nicht-exklusiv: auch "nicht-exklusive Rechte", "beschränkte Rechte", "Leasing" oder "Mietrechte" genannt, sind Rechte, Lizenzen und/oder Produkte, die nicht nur einer einzigen Person/einem einzigen Unternehmen/einer einzigen Organisation, sondern mehreren Personen/Unternehmen/Organisationen gleichzeitig gewährt oder verkauft werden. Diese "nicht-exklusiven" Rechte, Lizenzen oder Produkte unterliegen strengeren Beschränkungen und Einschränkungen als exklusive Rechte, Lizenzen oder Produkte usw. Nicht-exklusive" Rechte, Lizenzen oder Produkte sind nicht auf die betreffende Person, Gruppe oder den betreffenden Bereich beschränkt. Der Begriff "nicht-exklusiv" bedeutet "nicht ausschließlich".
Exklusiv: Der Begriff "Exklusivrechte", "Buyout" oder "Alleineigentum" steht für Rechte, Lizenzen und/oder Produkte, die nur einer einzigen Person/einem einzigen Unternehmen/einer einzigen Organisation gewährt oder verkauft werden, nicht aber mehreren Personen/Unternehmen/Organisationen gleichzeitig. Diese "exklusiven" Rechte, Lizenzen oder Produkte unterliegen weniger strengen Beschränkungen und Einschränkungen als nicht-exklusive Rechte, Lizenzen oder Produkte, usw. Exklusive" Rechte, Lizenzen oder Produkte sind auf die betreffende Person, Gruppe oder den betreffenden Bereich beschränkt. Exklusive Rechte können auch dann verkauft werden, wenn Schläger zuvor nicht-exklusiv verkauft worden sind! Näheres dazu siehe unter Punkt (6) Registrierungen.
Exklusive Auftragsproduktionen & Remix Produktionen: auch bezeichnet als 'Custom Production', 'Remix Beat Production' oder 'Custom Remix Production', etc, stehen für Beat-Produktionsarbeiten inklusive der Beat-Komposition, die StanTuned (Stane Kasbaum). für Kunden/Lizenznehmer anfertigt, wenn diese spezielle Anfragen und Wünsche für eine brandneue Beat-Komposition haben, die ausschließlich für ihre Bedürfnisse angefertigt wird, wobei Kunden/Lizenznehmern die exklusiven Rechte an der betreffenden 'Auftrags-Beatt-Komposition eingeräumt werden, während die gleiche Beat-Komposition anderen Interessenten/Kunden/Lizenznehmern nicht angeboten wird. Der Begriff "kundenspezifisch" bedeutet: "nach den Vorgaben eines einzelnen Kunden hergestellt".
HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Wenn Sie Fragen zu einem der in diesem Dokument aufgeführten Punkte oder zu einem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, können Sie sich jederzeit per E-Mail an mich wenden: info@stantuned.com, bevor Sie meine Produkte kaufen oder einen meiner Inhalte/Produkte herunterladen/verwenden, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn ein Begriff und/oder ein entsprechender Inhalt in diesen Bedingungen nicht vollständig verstanden wird, ist es die Pflicht des Kunden/Lizenznehmers, sich über die betreffenden Bedingungen zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Indem Sie einen Kauf tätigen oder einen meiner Inhalte/Produkte herunterladen/benutzen, bestätigen Sie automatisch, dass Sie die vollständigen Bedingungen gelesen und verstanden haben und den Bedingungen voll und ganz zustimmen. Da diese Bedingungen auf meinen offiziellen Websites und Marktplätzen vollständig zugänglich und einsehbar sind, wird jede ausgestellte Lizenzvereinbarung automatisch mit dem Kauf oder dem Herunterladen/Nutzen unserer Inhalte/Produkte/Eigentum gültig.
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